Leuchtmittel |
Viele sehen im Notlicht nur das notwendige Übel – und setzen die ausgeschriebenen Positionen 1:1 um – z.T. ohne großartig in den Plänen und Vorbemerkungen querzulesen. Selber Schuld !
Die Notbeleuchtung bietet – vernünftig durchdacht und durchgeplant – einiges an Einsparungsmöglichkeiten.
Als erstes aber wieder die
obligatorische Checkliste:
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welches Notstromsystem ist vorgesehen – Batterie, Diesel oder beides -
falls Batteriesystem , Betrieb über AC oder DC -
Dauer oder Bereitschaftsschaltung der Leuchten -
Vorschriften Mindestbeleuchtungsstärke LUX -
Bei Piktogrammen die vorgeschriebene Sichtweite -
Bei Einzelbatterieleuchten die Brenndauer -
Sollen die Leuchten eine Einzel- oder eine Linienüberwachung haben -
Zentralanlage / mit LON Bus Kopplung -
Integration in die Normalbeleuchtung gestattet / erwünscht -
Leistungsberechnung – reicht die Leistung der Zentralanlage für die
Anzahl der Verbraucher in Bezug auf die Brenn-/Leistungsdauer überhaupt aus -
Kompensation der Anlage (eher ungewöhnlich da die Leuchten meist mit
EVG ausgestattet sind) -
ist E 30 Verkabelung vorgeschrieben – wenn ja von der Zentrale bis
zum ersten Verbraucher (generelle Vorschrift bei Zentralanlagen) oder
komplett ( z. T. Vorschrift bei Behörden / Versammlungsstätten) -
Ist überhaupt eine doppelte Kabelführung eingeplant |
Werden alle vorgenannten Punkte aufmerksam zwischen Planung und Ausschreibung abgeglichen, sowie die Alternativen der entsprechenden Hersteller und Systeme verglichen, liegen die Einsparungsmöglichkeiten meist schon auf der Hand. Die Integration der Raumbeleuchtung, vor allem wenn
es sich hierbei um TC Downlights handelt, kann eine Menge an Material und
Arbeitszeit einsparen. Der zweite, bei den Architekten immer gerne
gesehene Punkt ist natürlich, das die Decken hierdurch nicht mehr so
überfrachtet wirken. Vorsicht – Notleuchten müssen zwingend mit AC/DC
zu betreibenden Vorschaltgeräten (z.B. EVG´s) ausgestattet sein, und binnen 3
Sekunden über 50% Ihrer Leuchtkraft verfügen. Metalldampflampen sind daher
NICHT für den Betrieb in Notleuchten zugelassen. Selbst wenn diese mit Heißwiederzündgeräten
versehen sind. Starten sie aus Kaltzustand bringen sie trotz Zündgerät die
50% nicht in der geforderten Zeit. Daher Tiefstrahler immer mit TC-TE und
Zusatz EVG ausstatten !!! |
Natürlich ist das nur ein
kleiner Anriss der Thematik - denken Sie nur an das Thema Wartung - aber man will ja nun auch nicht alle
Geheimnisse des Business preisgeben.
Falls Sie weitere Fragen
haben, nehme ich dazu gerne unter folgender Mail Adresse Stellung : ian@elicht.net
In unserer Linklist finden Sie eine Übersicht
über die derzeit gängigen Hersteller.