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Notlicht

 

Viele sehen im Notlicht nur das notwendige Übel – und setzen die ausgeschriebenen Positionen 1:1 um – z.T. ohne großartig in den Plänen und Vorbemerkungen querzulesen.     Selber Schuld !

Die Notbeleuchtung bietet – vernünftig durchdacht und durchgeplant – einiges an Einsparungsmöglichkeiten.

 

Als erstes aber wieder die obligatorische Checkliste:

-          welches Notstromsystem ist vorgesehen – Batterie, Diesel oder beides

-          falls Batteriesystem , Betrieb über AC oder DC

-          Dauer oder Bereitschaftsschaltung der Leuchten

-          Vorschriften Mindestbeleuchtungsstärke LUX

-          Bei Piktogrammen die vorgeschriebene Sichtweite

-          Bei Einzelbatterieleuchten die Brenndauer

-          Sollen die Leuchten eine Einzel- oder eine Linienüberwachung haben

-          Zentralanlage / mit LON Bus Kopplung

-          Integration in die Normalbeleuchtung gestattet / erwünscht

-          Leistungsberechnung – reicht die Leistung der Zentralanlage für die Anzahl der Verbraucher in Bezug auf die Brenn-/Leistungsdauer überhaupt aus

-          Kompensation der Anlage (eher ungewöhnlich da die Leuchten meist mit EVG ausgestattet sind)

-          ist E 30 Verkabelung vorgeschrieben – wenn ja von der Zentrale bis zum ersten Verbraucher (generelle Vorschrift bei Zentralanlagen) oder komplett ( z. T. Vorschrift bei Behörden / Versammlungsstätten)

-          Ist überhaupt eine doppelte Kabelführung eingeplant

Werden alle vorgenannten Punkte aufmerksam zwischen Planung und Ausschreibung abgeglichen, sowie die Alternativen der entsprechenden Hersteller und Systeme verglichen, liegen die Einsparungsmöglichkeiten meist schon auf der Hand.

 

Die Integration der Raumbeleuchtung, vor allem wenn es sich hierbei um TC Downlights handelt, kann eine Menge an Material und Arbeitszeit einsparen.

Der zweite, bei den Architekten immer gerne gesehene Punkt ist natürlich, das die Decken hierdurch nicht mehr so überfrachtet wirken.

 

Vorsicht – Notleuchten müssen zwingend mit AC/DC zu betreibenden Vorschaltgeräten (z.B. EVG´s) ausgestattet sein, und binnen 3 Sekunden über 50% Ihrer Leuchtkraft verfügen. Metalldampflampen sind daher NICHT für den Betrieb in Notleuchten zugelassen. Selbst wenn diese mit Heißwiederzündgeräten versehen sind. Starten sie aus Kaltzustand bringen sie trotz Zündgerät die 50% nicht in der geforderten Zeit. Daher Tiefstrahler immer mit TC-TE und Zusatz EVG ausstatten !!!

 

Natürlich ist das nur ein kleiner Anriss der Thematik - denken Sie nur an das Thema Wartung -  aber man will ja nun auch nicht alle Geheimnisse des Business preisgeben.

 

Falls Sie weitere Fragen haben, nehme ich dazu gerne unter folgender Mail Adresse Stellung : ian@elicht.net

 

In unserer Linklist finden Sie eine Übersicht über die derzeit gängigen Hersteller.